Ärztliches Gutachten für das Referendariat erneut durchführen?

Ich hatte mich im Herbst 2024 für das Ref (Beginn 03/2025) in Sachsen beworben und leider kein passendes Angebot erhalten. Da ich mich nun für die kommende Einstellungsperiode für den Sommer erneut bewerben möchte, frage ich mich, ob und wie lange das ärztliche Gutachten gültig ist oder ob ich dieses noch einmal erneut durchführen lassen muss. Vielen Dank schonmal falls da jemand Bescheid weiß, so richtig konnte ich dazu keine genaueren Informationen finden.