dürftigkeitseinrede nach Ausschlag des Erbes.

Hallo, heute hat mich ein Brief erreicht von einem Anwalt mit folgendem Text:Frau hansen unter bezzugnahme auf die bisherige Korrespondenzz teilen wir ihnen mit, dass mit Zahlungen aus dem Nachlass nicht zu rechnen ist. Der Nachlass ist überschuldet. Das vorhandene Guthaben wird nicht Ausreichen um die Kosten der nachlass pflegeschaft und die bestattungskosten abzzudecken. Wir erheben insoweit die Düftigkeitseinrde gem 1990 BGB.

Ich verstehe den letzten Satz nicht.bedeutet es das ich jetzt aufkommen muss für die Schuld obwohl ich das Erbe aus geschlagen habe rechtzeitig? Vielen Dank LG.