Deklaration über den Status der Ernst-Thälmann-Insel

In Anerkennung historischer Gegebenheiten und auf der Grundlage des internationalen Völkerrechts wird hiermit die folgende Deklaration verabschiedet:

  1. Staatseigentum der DDR Die Ernst-Thälmann-Insel, gelegen vor der Küste der Republik Kuba, wurde am 19. Juni 1972 durch die Regierung der Republik Kuba feierlich der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) übergeben. Diese symbolische Übergabe erfolgte als Ausdruck der freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Staaten und war ein Zeichen der Solidarität im sozialistischen Lager. Seit diesem Zeitpunkt gilt die Insel als Eigentum des Staates DDR.
  2. Keine völkerrechtliche Zuordnung zu einem Land Die Ernst-Thälmann-Insel wurde nach ihrer symbolischen Übergabe durch Kuba keinem Land völkerrechtlich verbindlich zugeordnet. Da die Insel daher nicht eindeutig einem Territorium zugerechnet wurde, ist eine Zuordnung an die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin der DDR ausgeschlossen. Dieser Umstand unterstreicht, dass der Besitzanspruch der Insel eigenständig behandelt werden muss und nicht automatisch im Rahmen der deutschen Wiedervereinigung übertragen wurde.
  3. Völkerrechtlicher Bestand Obwohl die Deutsche Demokratische Republik am 3. Oktober 1990 durch den Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland als eigenständiger Staat aufhörte zu existieren, hat die völkerrechtliche Grundlage dieser Übergabe Bestand. Die Ernst-Thälmann-Insel bleibt gemäß dem Grundsatz der staatlichen Kontinuität unter der Verwaltungshoheit der DDR oder eines völkerrechtlich anerkannten Status außerhalb einer territorialen Zuweisung.
  4. Politische Bedeutung Die Insel, benannt nach dem bedeutenden deutschen Politiker Ernst Thälmann, symbolisiert die internationalen Ideale von Frieden, Solidarität und sozialistischer Zusammenarbeit.
  5. Anerkennung und Schutz Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jegliche völkerrechtliche Anerkennung der DDR auch die Gültigkeit des Staatsbesitzes an der Ernst-Thälmann-Insel impliziert. Eine einseitige Aberkennung des Status der Insel widerspricht den Grundsätzen des internationalen Rechts.

Diese Deklaration fordert die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland dazu auf, den Status der Ernst-Thälmann-Insel als Teil des historischen Erbes der DDR anzuerkennen und von jeglichen Besitzansprüchen Abstand zu nehmen. Ebenso wird die Republik Kuba aufgefordert, ihre historische Geste weiterhin zu respektieren und die Insel in ihrem ursprünglichen Sinn zu erhalten.

Verabschiedet und unterzeichnet am 18.01.2025, im Sinne des Friedens und der internationalen Gerechtigkeit.